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Hausordnung



Die Hausordnung dient zur Regelung des Zusammenlebens im Europäischen Haus der Begegnung.

Das Einhalten dieser Hausordnung ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit der Zweck des Hauses auch umgesetzt werden kann.

Jeder Gast hat das Recht im Haus suchtfrei zu Leben. Aus diesem Grund ist der Konsum von Zigaretten und anderen Suchtmitteln im Haus nicht gestattet.

Die besondere Aufgabenstellung des Hauses und seiner Bewohner macht es zwingend erforderlich, aufeinander Rücksicht zu nehmen und respektvoll miteinander umzugehen. Verbale und körperliche Auseinandersetzungen werden nicht geduldet und führen zum sofortigen Abbruch des Gastverhältnisses aller Beteiligten.

Grundsätzlich gilt nur Einzelbelegung in den Zimmern.

Ausnahmefälle sind z.B. bei Menschen mit Behinderungen, die einer besonderen Betreuung bedürfen, oder Eltern-Kind-Projekte. Jeder derartige Ausnahmefall muss im Vorfeld rechtzeitig mit der Geschäftsführung abgesprochen werden.

Die Belegung erfolgt immer nur maximal ein halbes Jahr im Voraus. Eine kurzfristige Belegung ist je nach Verfügbarkeit und nach Absprache mit der Geschäftsführung möglich.

Die Minimale Belegungsdauer beträgt drei Nächte

Die Maximale Belegungsdauer beträgt drei Monate



Die Buchungen sind nach Eingang verbindlich. Die Kosten werden nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt und sollen in der Regel vor Ort bar gezahlt werden. Im Falle einer Stornierung, unabhängig vom Zeitpunkt, werden 50 % der Kosten in Rechnung gestellt. Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes gilt die volle Kostenerstattung.

Die Sauberkeit im Haus gewährleisten die Gäste. Dies schließt nicht nur die eigenen Zimmer, sondern auch explizit die Gemeinschaftsräume mit ein. Die Umsetzung wird von der Hospitalera / dem Hospitalero kontrolliert.

Die Endreinigung erfolgt vor der Abreise durch die Gäste. Kommt ein Gast dieser Verpflichtung nicht oder nur mangelhaft nach, stellt der HEE e.V. hierfür pauschal einmalig 70,00 € in Rechnung.

Die Versorgung mit Lebensmitteln bei Selbstversorgung (Mittagessen/Abendessen) obliegt i.d.r.den Gästen selbst. Der Hospitalero / die Hospitalera stehen beratend zur Verfügung, übernehmen jedoch keine Be- oder Versorgung.

An- und Abreise, sowie jeglicher Transfer, erfolgen in eigener Verantwortung.

Die Nutzung der Gemeinschaftsküche, des Aufenthalts- und Speiseraums, sowie aller weiteren Gemeinschaftsräume, muss gegebenenfalls mit den anderen Gästen besprochen und koordiniert werden. Bei Konflikten entscheidet der Hospitalero / die Hospitalera.

Der Mediatationsraum ist jederzeit zugänglich.

Das WLAN im Haus steht den Bewohner'innen kostenlos zur Verfügung.

Die Einzelzimmer des Hauses sind Räume, die zum Rückzug und zur Erholung dienen. Sie sind nicht allgemein zugänglich.

Die Nachtruhe beginnt verbindlich täglich um 22:00 Uhr und endet um 07:30 Uhr des Folgetages.

Die Gäste erhalten bei Ankunft Zimmer- und Hausschlüssel, die bei Abreise selbstständig dem Hospitalero / der Hospitalera übergeben werden müssen. Bei Verlust müssen die Wiederbeschaffungskosten erstattet werden.

Verursachte Schäden an Haus und Mobiliar werden in vollem Umfang den Verursachenden in Rechnung gestellt.

Der entsendenden Einrichtung / den Besuchern obliegt die rechtliche und pädagogische Verantwortung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in vollem Umfang. Der HEE e.V. schließt ausdrücklich entsprechende Haftungsverpflichtungen aus.

Dem Hospitalero / der Hospitalera obliegt das Hausrecht.